richtlinie für planungswettbewerbe

die richtlinie für planungswettbewerbe

die einst reiche auswahl von offenen, d.h. nicht zulassungsbeschränkten / konditionsbedingten, wettbewerben wurde seit zeiten unserer bürogründung (1999) kontinuierlich durch verfahren für deren teilnahme umfangreiche referenzen bezüglich jahresumsatz, planungsaufgabe und -umfang entsprechenden realisierungen etc. zur voraussetzung gemacht werden, nahezu ausnahmslos verdrängt.
die novelle der richtlinie für planungswettbewerbe 2013 (RPW 2013) wurde in Zusammenarbeit mit der Bundesarchitekten- und Bundesingenieurkammer (1) vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur entwickelt und gegenüber der 5 jahre alten, sich in der anwendung bewährt (1) habenden vorgängerversion (RPW 2008) lediglich in einigen punkten geändert:
Inhaltlich stand (…) ein erleichterter Zugang für kleine und junge Büros im Fokus der Überarbeitung. (1)

ebenso bescheiden wie kompromisslos garantiert die novelle den zugang von kleinen und jungen büros zu planungswettbewerben ebenso unmissverständlich wie verbindlich:
hiess es noch in der RPW 2008 wachsweich:
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger sollen angemessen beteiligt werden. (2)
so schreibt die novelle dank der einflussnahme unserer ständevertretung nunmehr bald schon nötigend vor:
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger sollen durch geeignete Zugangsbedingungen angemessen beteiligt werden. (3)

beteiligte

das ministerium
das
Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
wurde 1998 (mit dem Bundesministerium für Verkehr) zum
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
zusammengelegt, 2005 umbenannt in
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
die prämissenentwicklung in seiner benennung fortschreibend firmiert das ministerium seit ende 2013 als
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

die architektenkammer
Aufgabe der Architektenkammer ist es, die Baukultur, die Baukunst, das Bauwesen,
(…) zu fördern. (4) als auch die beruflichen Belange der Gesamtheit ihrer Mitglieder sowie das Ansehen des Berufsstandes zu wahren. Sie trägt dazu bei, das Bewusstsein für die Bedeutung unserer gestalteten Umwelt und die Verantwortung jedes einzelnen zu wecken. (5)

(1) http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/B/richtlinien-fuer-planungswettbewerbe.html (05.04.2014)

(2) http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/neue-wettbewerbsordnung-rpw-2008.pdf [§1 Grundsätze, Art.5 Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfängerseite, S. 5] (05.04.2014)

(3) http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/BauenUndWohnen/Bauen/rpw-2013.pdf [§1 Grundsätze,Art.5 Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger, S. 4] (05.04.2014)

(4) http://www.byak.de/media//Info_fuer_Mitglieder/Recht/Gesetze_und_Verordnungen/Baukammerngesetz.pdf
[Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz – BauKaG)
vom 9. Mai 2007 (GVBl S. 308) zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2012 (GVBl S. 633); Vierter Teil, Bayerische Architektenkammer, Bayerische Ingenieurekammer-Bau; Art. 13 Aufgaben der Kammern, S.12] (05.04.2014)

(5) http://www.byak.de/start/architektur (05.04.2014)